Die Lizenzen PPL-A und LAPL-A sind unbefristet gültig. Allerdings müssen die Klassen- und Musterberechtigungen regelmäßig verlängert werden. Zusätzlich müssen auch aktuell gültige Tauglichkeitszeugnisse vorliegen.
In diesem Artikel führe ich auf, welche Fristen ein Pilot wissen muss, damit die Berechtigungen nach der PPL-A Ausbildung erhalten bleiben.
- Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen
- Besonderheiten bei LAPL-A
- Erneuerung der Berechtigungen
- Welche Dokumente muss ich als Pilot im Blick haben?
Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen
Piloten müssen gemäß FCL.050 detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge führen (Flugbuch), um Flugstunden nachweisen zu können.
SEP(L)
Die SEP(L) Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig.
Innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Klassenberechtigung muss folgendes vorliegen:
- mindestens 12 Flugstunden
- mindestens 12 Starts und Landungen
- 1 Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer
Wenn die Überprüfung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf erfolgt, verlängert sich die Lizenz basierend auf dem Datum in der Lizenz. Andernfalls wird der aktuelle Monat als Basis für die 24 Monate Laufzeit herangezogen.
MEP(L)
Die MEP(L) Berechtigungen sind 12 Monate gültig.
Bei Wechsel auf einen anderen Flugzeugtyp muss in dieser Klasse eine Differenzschulung absolviert werden.
IR(A)
Die IR(A) berechtigt zum Fliegen nach Instrumentenflugregeln in Flugzeugen einer bestimmten Klasse. Sie ist 12 Monate gültig.
Besonderheiten bei LAPL-A
Eine Besonderheit gibt es bei der LAPL-A. Die LAPL-A ist 24 Monate gültig.
Inhaber mit einer LAPL-A Lizenz müssen folgende Flugerfahrungen innerhalb der letzten 24 Monate vorweisen können:
- mindestens 12 Flugstunden
- mindestens 12 Starts und Landungen
- 1 Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer
Erneuerung der Berechtigungen
Falls die Anforderungen an die Flugerfahrung nicht erfüllt wurden, ist je nach Berechtigung eine Auffrischulung bei einer ATO und anschließender Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abzulegen um diese zu erneuern.
Welche Dokumente muss ich als Pilot im Blick haben?
Neben den Klassen- und Musterberechtigungen müssen auch die folgenden Fristen von Piloten im Blick behalten werden.
Medical
Die Flugtauglichkeitsuntersuchung muss regelmäßig wiederholt werden um weiterhin fliegen zu dürfen. Wie häufig eine Untersuchung nötig ist, ist abhängig von der Klasse der und dem Alter. In der folgenden Tabelle ist dies zusammengefasst:
Klasse | Alter | Untersuchungsintervall |
---|---|---|
Klasse 1 | bis 60 Jahren | alle 12 Monate |
ab 60 Jahren | alle 6 Monate | |
ab 40 Jahren (bei Transport von Flugpassagiere) |
alle 6 Monate | |
Klasse 2 | bis 40 Jahren | alle 60 Monate |
40 bis 49 Jahren | alle 24 Monate | |
ab 50 Jahren | alle 12 Monate | |
LAPL | bis 40 Jahren | alle 60 Monate |
ab 40 Jahren | alle 24 Monate |
Wenn ein Medical länger als fünf Jahre abgelaufen ist, muss erneut eine Erstuntersuchung durchgeführt werden.
ZÜP
In Deutschland wird von Privatpiloten eine Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) verlangt. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung fünf Jahre bundesweit gültig (§ 3 Abs. 5 S.1 LuftSiZÜV).
ICAO Sprachzertifikat
Piloten von Flugzeugen dürfen gemäß FCL.055 nur am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die jeweilige Sprache ein Vermerk in der Lizenz vorgenommen wurde. Dies gilt sowohl für Englisch als auch Deutsch.
Wie häufig die ICAO Sprachzertifikate aufgefrischt werden müssen, hängen vom jeweiligen Level ab.
ICAO-Level | Gültigkeit |
---|---|
Level 4 | 4 Jahre |
Level 5 | 6 Jahre |
Level 6 | Unbegrenzt |