Privatpilot -

Wie lange ist die Privatpilotenlizenz (PPL-A) gültig?

Die Lizenzen PPL-A und LAPL-A sind unbefristet gültig. Allerdings müssen die Klassen- und Musterberechtigungen regelmäßig verlängert werden. Zusätzlich müssen auch aktuell gültige Tauglichkeitszeugnisse vorliegen.

In diesem Artikel führe ich auf, welche Fristen ein Pilot wissen muss, damit die Berechtigungen nach der PPL-A Ausbildung erhalten bleiben.

Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen

Piloten müssen gemäß FCL.050 detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge führen (Flugbuch), um Flugstunden nachweisen zu können.

SEP(L)

Die SEP(L) Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig.

Innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Klassenberechtigung muss folgendes vorliegen:

  • mindestens 12 Flugstunden
  • mindestens 12 Starts und Landungen
  • 1 Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer

Wenn die Überprüfung innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf erfolgt, verlängert sich die Lizenz basierend auf dem Datum in der Lizenz. Andernfalls wird der aktuelle Monat als Basis für die 24 Monate Laufzeit herangezogen.

MEP(L)

Die MEP(L) Berechtigungen sind 12 Monate gültig.

Bei Wechsel auf einen anderen Flugzeugtyp muss in dieser Klasse eine Differenzschulung absolviert werden.

IR(A)

Die IR(A) berechtigt zum Fliegen nach Instrumentenflugregeln in Flugzeugen einer bestimmten Klasse. Sie ist 12 Monate gültig.

Besonderheiten bei LAPL-A

Eine Besonderheit gibt es bei der LAPL-A. Die LAPL-A ist 24 Monate gültig.

Inhaber mit einer LAPL-A Lizenz müssen folgende Flugerfahrungen innerhalb der letzten 24 Monate vorweisen können:

  • mindestens 12 Flugstunden
  • mindestens 12 Starts und Landungen
  • 1 Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer

Erneuerung der Berechtigungen

Falls die Anforderungen an die Flugerfahrung nicht erfüllt wurden, ist je nach Berechtigung eine Auffrischulung bei einer ATO und anschließender Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abzulegen um diese zu erneuern.

Welche Dokumente muss ich als Pilot im Blick haben?

Neben den Klassen- und Musterberechtigungen müssen auch die folgenden Fristen von Piloten im Blick behalten werden.

Medical

Die Flugtauglichkeitsuntersuchung muss regelmäßig wiederholt werden um weiterhin fliegen zu dürfen. Wie häufig eine Untersuchung nötig ist, ist abhängig von der Klasse der und dem Alter. In der folgenden Tabelle ist dies zusammengefasst:

Klasse Alter Untersuchungsintervall
Klasse 1 bis 60 Jahren alle 12 Monate
ab 60 Jahren alle 6 Monate
ab 40 Jahren
(bei Transport von Flugpassagiere)
alle 6 Monate
Klasse 2 bis 40 Jahren alle 60 Monate
40 bis 49 Jahren alle 24 Monate
ab 50 Jahren alle 12 Monate
LAPL bis 40 Jahren alle 60 Monate
ab 40 Jahren alle 24 Monate
Gültigkeitszeiträume der Flugtauglichkeitszeugnisse

Wenn ein Medical länger als fünf Jahre abgelaufen ist, muss erneut eine Erstuntersuchung durchgeführt werden.

ZÜP

In Deutschland wird von Privatpiloten eine Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) verlangt. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung fünf Jahre bundesweit gültig (§ 3 Abs. 5 S.1 LuftSiZÜV).

ICAO Sprachzertifikat

Piloten von Flugzeugen dürfen gemäß FCL.055 nur am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die jeweilige Sprache ein Vermerk in der Lizenz vorgenommen wurde. Dies gilt sowohl für Englisch als auch Deutsch.

Wie häufig die ICAO Sprachzertifikate aufgefrischt werden müssen, hängen vom jeweiligen Level ab.

ICAO-Level Gültigkeit
Level 4 4 Jahre
Level 5 6 Jahre
Level 6 Unbegrenzt
Foto von Marvin

Über den Autor

Marvin ist Flugschüler mit einer Leidenschaft für die Luftfahrt. In seinem Blog teilt er wertvolle Informationen und Tipps für Neulinge als auch für erfahrene Piloten.