Bevor ich meine Flugausbildung begonnen habe, habe ich überlegt welche Lizenz die richtige für mich ist. Heute möchte ich meine Erfahrungen mit den Unterschiede zwischen LAPL-A und PPL-A mit Dir teilen. Vielleicht hilft es Dir, die richtige Entscheidung für Dich zu treffen.
Die LAPL-A Ausbildung ist vereinfachter als die PPL-A Ausbildung. Diese ist somit günstiger, aber die Lizenz bietet weniger Möglichkeiten als die PPL-A. Es ist jederzeit möglich, von der LAPL-A zur PPL-A aufzusteigen.
- Was sind die Unterschiede zwischen LAPL-A und PPL‑A?
- Welche Berechtigungen und Einschränkungen gibt es?
- Wie unterscheiden sich Ausbildungsdauer und Inhalte?
- Welches medizinische Tauglichkeitszeugnis muss ich haben?
- Welche Erweiterungen der Lizenz sind möglich?
- Wie lange sind die Lizenzen gültig?
- Fazit
Was sind die Unterschiede zwischen LAPL-A und PPL‑A?
In der nachfolgenden Tabelle gebe ich Dir eine Übersicht über die Unterschiede zwischen den beiden Lizenzen.
Kriterium | LAPL-A | PPL-A |
---|---|---|
Flugzeuge | Einmotorige Flugzeuge bis 2.000kg Abfluggewicht | Einmotorige Flugzeuge bis 2.000kg Abfluggewicht oder Reisemotorsegler (je nach Lizenz) |
Gäste | Max. 3 (insgesamt 4 Personen an Bord) nach 10 Stunden als PIC | Unbegrenzt |
Länder | Nur in EASA-angehörigen Ländern | Weltweit in allen europäischen Flugzeugen |
Ausbildungsdauer | 30 Stunden Praxis, 85 Stunden Theorie | 45 Stunden Praxis, 100 Stunden Theorie |
Gesundheitsprüfung | LAPL-Tauglichkeitszeugnis | Klasse 2 |
Erweiterungen | Nachtflug-, Kunstflug-Berechtigung | Nachtflug-, Kunstflug-, Instrumenteflug-Berechtigung, Multi-Engine-Piston (MEP) |
Scheinerhalt | 12 Stunden in letzten 24 Monaten + Auffrischungsschulung alle 2 Jahre | 12 Stunden in letzten 12 Monaten vor Ablauf der 24 Monate Frist + Auffrischungsschulung alle 2 Jahre |
Übersicht der Unterschiede zwischen LAPL-A und PPL-A
Welche Berechtigungen und Einschränkungen gibt es?
Nachdem du jetzt einen groben Überblick der Unterschiede hast, möchte ich nun tiefer in die Unterschiede beider Lizenzen eintauchen. Dies wird Dir helfen, ein klareres Bild davon zu bekommen, welche Lizenz am besten zu Dir passt.
Flugzeugtypen
Wenn Du Dich für eine der beiden Lizenzen entscheidest, ermöglicht Dir sowohl die LAPL-A als auch die PPL-A, einmotorige Flugzeuge (SEP) bis zu einem Abfluggewicht von 2.000kg zu steuern.
Dies deckt eine breite Palette von Flugzeugen in der Allgemeinen Luftfahrt ab, wie zum Beispiel die Cessna 172 S mit einer maximalen Startmasse von 1157 kg oder die Piper PA-28 mit 1247 kg. Wie Du siehst, liegen diese Werte weit unter dem erlaubten Abfluggewicht.
Die PPL-A kann auch alternativ für Reisemotorsegler erworben werden. Später kannst Du dann noch die Klassenberechtigung für SEP hinzufügen oder umgekehrt. Eine zusätzliche Berechtigung für Multi-Engine-Piston (MEP) kann bei der PPL-A ebenfalls erworben werden.
Personen
Das Fliegen wird oft noch interessanter, wenn Du Freunde und Familie mit an Bord nimmst. Bei der PPL-A kannst Du von Anfang an ohne Einschränkungen beliebig viele Personen mitnehmen – solange die maximal erlaubte Startmasse nicht überschritten wird.
Bei der LAPL-A hingegen musst Du zuerst 10 Stunden als PIC nachweisen, bevor Du bis zu drei Gäste (also insgesamt vier Personen, mit Dir als Pilot) mitnehmen darfst.
Unabhängig von der Lizenz darfst Du jedoch keine Personen gewerblich befördern. Für solche Tätigkeiten benötigst Du das Commercial Pilot License (CPL).
Länder
Reisen mit einem Flugzeug ist ein Traum vieler. Mit der LAPL-A bist Du allerdings auf das Fliegen in EASA-angehörigen Ländern beschränkt. Dazu gehören neben Deutschland alle EU-Staaten sowie die Schweiz und Großbritannien. Eine Übersicht findest du in der folgenden Karte:
EASA-Länder in denen mit der LAPL-A geflogen werden darf. Karte basiert auf Grafik von maix, CC BY-SA 3.0,, via Wikimedia Commons
Die PPL-A hingegen eröffnet Dir die Möglichkeit, weltweit in allen europäisch registrierten Flugzeugen zu fliegen – auch außerhalb Europas. Das ist besonders praktisch, wenn Du im Urlaub fliegen möchtest.
Selbst wenn Du aktuell nur in Europa fliegen möchtest, rate ich Dir, die LAPL nicht allein aus diesem Grund zu wählen. Es ist immer vorteilhaft, die Option zu haben, auch in anderen Ländern fliegen zu können. Außerdem hat die PPL-A zusätzliche Vorteile auf die ich später noch eingehe.
Wie unterscheiden sich Ausbildungsdauer und Inhalte?
Der bedeutendste Unterschied zwischen der LAPL-A und der PPL-A liegt in der Ausbildungsdauer. Die LAPL-A benötigt weniger Flugstunden. Es werden daher nur 30 Stunden praktische Ausbildung sowie 85 Stunden Theorie erfordert. Bei der PPL-A musst Du dagegen mehr Zeit einplanen, nämlich 45 Stunden für die praktische Ausbildung und 100 Stunden für die theoretischen Inhalte.
Da die Ausbildungsdauer den größten Einfluss auf die Gesamtkosten der Ausbildung hat, kann hier einiges gespart werden. Bei einem Durchschnittspreis von 270€ pro Flugstunde ergibt sich eine Ersparnis von bis zu 4.050€, wenn Du Dich für die LAPL-A entscheidest.
Wenn Du Dich für die PPL-A interessierst, kannst Du hier weitere Informationen zu den Gesamtkosten finden.
Welches medizinische Tauglichkeitszeugnis muss ich haben?
Für beide Lizenzarten benötigt man ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (kurz: Medical). Die Anforderungen an diese Medicals unterscheiden sich jedoch. Für die LAPL-A reicht ein LAPL-Tauglichkeitszeugnis aus, während Du für die PPL-A mindestens ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 benötigst.
Das LAPL-Tauglichkeitszeugnis stellt geringere Anforderungen an die Gesundheit des Piloten. Beispielsweise gelten hier andere Sehstandards, andere Blutdruckstandards, es wird kein routinemäßiges EKG benötigt, und es gelten andere Standards für die Farbsehtauglichkeit.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Gültigkeitsdauer des Medicals im höheren Alter. Nach dem 40. Lebensjahr gilt das LAPL-Medical jeweils für 24 Monate, während das Klasse 2 Medical ab dem 50. Lebensjahr nur immer für 12 Monate gültig ist. Somit muss das LAPL-Tauglichkeitszeugnis seltener erneuert werden.
Welche Erweiterungen der Lizenz sind möglich?
Nach der Ausbildung erlauben beide Lizenzen Dir Nacht- und Kunstflugberechtigungen zu erhalten, allerdings sind dafür zusätzliche Ausbildungen erforderlich. Die Nachtberechtigung ermöglicht das Fliegen bei Nacht, während die Kunstflugberechtigung Dir erlaubt, Kunstflüge mit speziellen für Kunstflug zugelassenen Flugzeugen durchzuführen.
Jedoch gibt es auch Unterschiede zwischen den beiden Lizenzen. Nur mit der PPL-A kann nachträglich noch die Instrumentenflug-Berechtigung erlangt werden. Diese Berechtigung ermöglicht es Dir, bei schlechtem Wetter, also unter Instrumentenflugbedingungen, zu fliegen. Mit der LAPL ist es hingegen nur möglich, bei VFR-Bedingungen zu fliegen.
Ebenfalls kann die Multi-Engine-Piston (MEP) Berechtigung kann nur mit der PPL-A erlangt werden. Diese berechtigt das Fliegen von Flugzeugen mit mehreren Triebwerken.
Darüber hinaus bietet auch nur die PPL-A Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung. Du kannst zum Beispiel Fluglehrer (FI) oder Commercial Pilot (CPL) werden, und somit auch Geld mit der Fliegerei verdienen.
Falls Du Dich nachträglich für die PPL-A entscheiden solltest, besteht die Möglichkeit, deine LAPL nachträglich zu erweitern. Dafür musst Du die restlichen 15 Flugstunden auf Flugzeugen absolviert haben, von denen 10 Flugstunden Flugausbildung mit einem Fluglehrer sein müssen. Anschließend ist ein Prüfungsflug mit einem PPL-Prüfer erforderlich.
Wie lange sind die Lizenzen gültig?
Beide Lizenzen sind unbegrenzt gültig, aber es gibt bestimmte Anforderungen, um die Lizenz aufrechtzuerhalten. Zum einen musst Du bei beiden Lizenzen alle zwei Jahre eine Auffrischungsschulung mit einem Fluglehrer absolvieren.
Weiter gibt es jedoch einen kleinen Unterschied zwischen den beiden Lizenzen. Bei der LAPL-A sind 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten vor Ablauf der zweijährigen Frist erforderlich. Bei der PPL-A gelten die gleichen 12 Stunden, aber sie müssen in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der 24-monatigen Frist absolviert werden. Das heißt, dass deine Flugzeit auf einem längeren Zeitraum verteilt sein kann. Trotzdem ist es sinnvoll regelmäßig zu fliegen, um es nicht zu verlernen.
Fazit
Du konntest sehen, dass beide Lizenzen Vor- und Nachteile haben. Die Entscheidung, welche Lizenz die richtige für Dich ist, hängt somit von Deinen Umständen ab.
Ich würde an Deiner Stelle zur PPL-A tendieren. Diese Lizenz bietet mehr nachträgliche Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel um auch bei Instrumentenflugbedingungen fliegen zu können oder sogar eine berufliche Karriere als Fluglehrer oder Commercial Pilot einzuschlagen.
Die LAPL-A ist eine gute Alternative für Dich, wenn Du weniger Geld für die Ausbildung ausgeben möchtest und trotzdem fliegen willst, oder wenn Du medizinische Einschränkungen hast, die es Dir nicht erlauben, das Klasse 2 Medical zu erhalten.